Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.
600 pixels wide image
Ausgabe 11/2023 vom 28. April 2023
Liebe Mitglieder,
liebe Bäckerinnen und Bäcker,
insgesamt 90 Bäcker-, Fleischer-, Konditoren- und Brauhandwerksbetriebe wurden am Montag mit dem Ehrenpreis Meister.Werk.NRW des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet, darunter 23 Bäckereibetriebe aus unserem Verbandsgebiet Westfalen-Lippe.
Am nächsten Donnerstag ist es soweit und wir feiern mit den Kolleginnen und Kollegen des Verbandes des Rheinischen Bäckerhandwerks den Tag des Deutschen Brotes in der Koblenzer Innenstadt. Feiern Sie mit uns und melden Sie sich noch kurzfristig an. Alle Informationen hierzu und natürlich zu vielen weiteren wichtigen und spannenden Themen rund um unser schönes Bäckerhandwerk finden Sie in unserer heutigen Ausgabe von BIV kompakt.
Herzliche Grüße aus Bochum
290 pixel image width
Jürgen Hinkelmann
Landesinnungsmeister
290 pixel image width
Michael Bartilla
Geschäftsführer
Die Themen unserer heutigen Ausgabe im Überblick
• Auszeichnung "Meister.Werk.NRW"
• Tag des Deutschen Brotes 2023 – wir feiern am 4. Mai in Koblenz
• Härtefallhilfen KMU Energie – Anträge jetzt möglich
• Zentralverband – Wechsel in der Hauptgeschäftsführung
• Mehrwegangebotspflicht – Greenpeace startet Meldeportal
• Bürokratieentlastungsgesetz  – Zentralverband setzt sich für Entlastung ein
• Hinweisgeberschutzgesetz – Anrufung des Vermittlungsausschusses
• Arbeitszeitgesetz – Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
• iba BackStage young talent days 2023 – Jetzt Azubis empfehlen!
• Unsere Rheinisch-Westfälischen Brot-Hoheiten
• Unsere jungen Unternehmer:innen besuchen Hamburg
• Seminare und Beratungen Ihrer Landesverbände Rheinland und Westfalen-Lippe

190 pixel image width
Auszeichnung "Meister.Werk.NRW"

Meisterhafte Leistungen im Lebensmittelhandwerk
 
Insgesamt 90 Bäcker-, Fleischer-, Konditoren- und Brauhandwerksbetriebe wurden am Montag mit dem Ehrenpreis Meister.Werk.NRW des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet, darunter 23 Bäckereibetriebe aus unserem Verbandsgebiet Westfalen-Lippe.
„Das Lebensmittelhandwerk ist eine tragende Säule in Nordrhein-Westfalen und ein Garant für Arbeit und Ausbildung auf Top-Niveau: Die Betriebe bewahren und fördern das Wissen um die handwerkliche Herstellung regionaler Produkte. Sie stehen für Nähe, Qualität und Verantwortung und tragen maßgeblich zur Nahversorgung mit hochwertigen Lebensmitteln bei. Diese herausragenden Leistungen des Lebensmittelhandwerks würdigen wir gern mit dem Ehrenpreis ‚Meister.Werk.NRW‘.“, sagte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen bei der Preisverleihung in Düsseldorf.
Weiter betonte die Ministerin: „Der Wettbewerb soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich machen: Handwerkliche Produkte sind keine Alltäglichkeit, sondern ihre traditionelle Herstellung ist eine Kunst und sie machen die wirtschaftliche und kulturelle Stärke Nordrhein-Westfalens aus“.
600 pixels wide image
Die Auszeichnung „Meister.Werk.NRW“ wird an Betriebe des Bäcker-, Konditor-, Fleischer- und Brauer-Handwerks vergeben, die sich um eine besonders hohe Qualität ihrer Erzeugnisse bemühen. Dazu gehören unter anderem ein selbst hergestelltes Sortiment, regionale Spezialitäten und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Die Kriterien für die Auszeichnung wurden mit den Fachverbänden des jeweiligen Gewerks erarbeitet.
Die Bäckereibetriebe aus unserem Verbandsgebiet Westfalen-Lippe  mit der Auszeichnung Meister.Werk.NRW 2023 entnehmen Sie bitte unserer Pressemitteilung, die wir nachfolgend für Sie verlinkt haben. Der Vorstand und das Team des Bäckerinnungs-Verbandes Westfalen-Lippe gratulieren allen ausgezeichneten Betrieben sehr herzlich!
Pressemitteilung Meisterwerk.NRW
290 pixel image width
290 pixel image width
290 pixel image width
290 pixel image width
Alle Fotos: MULNV NRW / Yavuz Arslan
190 pixel image width
Tag des Deutschen Brotes 2023 –
wir feiern am 4. Mai in Koblenz

Seien Sie dabei!
 
Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen vom Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks möchten wir auch in diesem Jahr den Tag des Deutschen Brotes feiern. Hierzu planen wir eine Aktion am 4. Mai 2023 in Koblenz. Unterstützt werden wir dabei von der Handwerkskammer Koblenz.
Wir haben ein großes Programm auf die Beine gestellt und möchten an diesem Tag den Verbrauchern unser Handwerk näherbringen und das Lieblingsprodukt der Deutschen ins Rampenlicht stellen: DAS BROT
Also kommen Sie und seien Sie mit dabei, wenn:
  • wir in Koblenz gemeinsam über 3.000 Brote an Passanten verschenken
  • wir den Menschen vor Ort das Bäckerhandwerk näherbringen
  • wir den Verbrauchern bei einer Brotverkostung und in Gesprächen die
    einzigartige Vielfalt der deutschen Brotkultur nahebringen
  • wir vor den Augen der Passanten in einem mobilen Holzbackofen Brot backen
  • wir an Ständen die Brote der einzelnen Regionen unseres Verbandsgebietes präsentieren
  • unsere neu ernannten Brothoheiten Hof halten
Natürlich darf an einem solchen Tag die Verpflegung nicht fehlen. Deshalb werden Sie von uns vor Ort mit Essen und Trinken bestens versorgt. Bei dieser tollen Location, guter Stimmung, und Live-Musik kommt sicherlich der Austausch mit Kollegen nicht zu kurz.
Wie immer wird auch unser Bäckman mit von der Partie sein. Feiern Sie mit?
Dann kommen Sie am 4. Mai 2023 um 12 Uhr in Ihrer Berufskleidung in die Koblenzer Fußgängerzone zum Zentralplatz vor dem Mittelrhein Forum und (re-)präsentieren Sie mit uns unser tolles Bäckerhandwerk. Wir würden uns freuen, wenn Sie – wie in den Vorjahren – wieder ein paar 250g-Brote zum Verteilen mitbringen könnten. Die Passanten werden staunen, wie groß die Brotvielfalt allein an diesem Tag sein wird.
600 pixels wide image
Gut zu wissen:
Wann findet die Aktion statt?
Am Donnerstag, den 04. Mai 2023 um 12.00 Uhr
Wo soll ich mich einfinden?
Zentralplatz, 56068 Koblenz (am Forum Mittelrhein)
Wo kann ich parken?
Mit einem Fahrzeug bis zu 2 Metern Höhe empfehlen wir:
Parkhaus Forum Mittelrhein APCOA, Zentralplatz 2, 56068 Koblenz
Mit einem Fahrzeug ab 2 Metern Höhe empfehlen wir:
Parkplatz ZEG (Zentrum für Ernährung und Gesundheit), St. Elisabeth Str. 2, 56073 Koblenz (Fußweg zum Zentralplatz ca. 15 Minuten)
Für den Fall, dass Sie eine größere Anzahl an Broten anliefern möchten, steht Ihnen auf dem Parkplatz des ZEGs ein Lieferservice zur Verfügung. Von 10.00 -12.30 Uhr sammeln wir dort alle Brote in einem Transporter und fahren sie gesammelt zum Zentralplatz.
Was soll ich mitbringen?
  • Ihre 250g-Brote (Anzahl können Sie in Ihrer Rückmeldung angeben)
    und ein Körbchen o.ä. zum Verteilen der Brote
  • Brottüten für Ihre Brote
  • Wenn Sie möchten: Ihre/n Auszubildende/n
Melden Sie sich jetzt noch kurzfristig an!
Wir freuen uns, diesen Tag gemeinsam mit Ihnen, mit allen Sinnen zu genießen!
Zur Anmeldung
Sie benötigen noch Werbematerialien zum Tag des Deutschen Brotes?

Die Werbegemeinschaft des Zentralverbandes stellt in einem Erklärvideo die neuen Werbemittel für die Bewerbung des Tag des Deutschen Brotes vor.
Außerdem gibt es zahlreiche weitere Muster, wie zum Beispiel Social-Media-Vorlagen oder Vorlagen für die Pressearbeit, die Sie gern für Ihre aufmerksamkeitsstarke Werbung nutzen können.
190 pixel image width
Härtefallhilfen KMU Energie

Anträge jetzt möglich
 
Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. KMU können über das nun gestartete Antragsportal Hilfen in Höhe einer Abschlagszahlung beantragen.
Voraussetzungen sind,
  • dass das Unternehmen in mindestens einem der Monate Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat in 2021 von einer Vervierfachung des Bruttoarbeitspreises je Kilowattstunde für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme betroffen gewesen ist.
  • dass es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt.
  • dass sich der Hauptsitz des Unternehmers in NRW befindet.
Das Hilfsprogramm setzt sich zusammen aus 100 Millionen Euro Landes- und 200 Millionen Euro Bundesmitteln.  Die Anträge können nunmehr digital bei der NRW.Bank gestellt werden. Die Antragsplattform sowie weitere Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens haben wir nachfolgend für Sie verlinkt.
Antragsplattform
Infos des MWIKE
190 pixel image width
Wechsel in der Hauptgeschäftsführung

Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks
 
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, Daniel Schneider (44), wird den Verband zum 31. Dezember 2023 verlassen und sich neuen Aufgaben widmen. Daniel Schneider scheidet im besten gegenseitigen Einvernehmen und in großer Anerkennung für seinen Einsatz für das deutsche Bäckerhandwerk aus. Dies erklärte unser Zentralverband in Berlin.
„Wir sind Herrn Schneider für das, was er in fast zwölf Jahren für den Verband und das Bäckerhandwerk geleistet hat, sehr dankbar. Die Folgen der Corona-Pandemie sowie die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine wurden in den vergangenen Jahren zu existenziellen Bedrohungen für das Bäckerhandwerk. Dank des engagierten Krisenmanagements von Herrn Schneider konnte wirksame Hilfe für die Betriebe durchgesetzt und der Branche eine starke Stimme gegeben werden. Von seiner unermüdlichen Netzwerkarbeit, in Berlin wie auch auf europäischer Ebene, haben wir sehr profitiert“, erklärte Michael Wippler, Präsident des Zentralverbands.
Daniel Schneider war im Oktober 2015 zum Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands gewählt worden. Zuvor war der Rechtsanwalt mehr als drei Jahre im Verband als Referent für den Bereich Lebensmittelrecht und gewerblicher Rechtsschutz zuständig. Schneider hatte 2005 sein Studium an der Philipps-Universität Marburg abgeschlossen und war in einer auf Lebensmittelrecht spezialisierten Kanzlei sowie in einer juristischen Fachredaktion tätig, bevor er zum Zentralverband wechselte.
190 pixel image width
Mehrwegangebotspflicht

Greenpeace startet Meldeportal
 
Für Speisen und Getränke können Kunden seit diesem Jahr einen Mehrwegbehälter verlangen. Greenpeace hat bei einer bundesweiten Recherche herausgefunden, dass etwa die Hälfte der getesteten Gastro-Betriebe keine Mehrweg-Alternative zur Plastik-Einwegverpackung anbietet. Auf einem Portal können Verbraucher nun Verstöße melden, die direkt an die Landesbehörden weitergeleitet werden. Greenpeace übt durch sein Meldeportal Druck auf die Landesbehörden aus, die Mehrwegangebotspflicht in den Betrieben zu kontrollieren und durchzusetzen. Mit ersten Kontrollen, auch in Betrieben des Bäckerhandwerks, muss in Zukunft also jederzeit gerechnet werden. Falls Sie noch keine Mehrwegalternative anbieten, sollten Sie sich jetzt dringend darum kümmern. Für alle Fragen rund um die Mehrwegangebotspflicht können Sie sich jederzeit an unsere Betriebsberater wenden.
Ihr Kontakt zu unseren Beratern
190 pixel image width
Zentralverband setzt sich für Entlastung ein

Bürokratieentlastungsgesetz
 
 
Die Bundesregierung bereitet ein weiteres „Bürokratieentlastungsgesetz“ vor. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat dazu 32 konkrete Vorschläge bei den zuständigen Ministern der Bundesregierung und Abgeordneten des Bundestages eingereicht. Wesentliche Forderungen sind:
  • Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge abschaffen
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Laufen bringen
  • Unsinnige Pflichten bei der Lizensierung von Verpackungen streichen
  • EU-Verpackungsverordnung KMU-gerecht umsetzen
  • Allergeninformation der Verbraucherinnen und Verbraucher modern ausgestalten
  • Deutschland-Tempo bei allen Planungs- und Genehmigungsverfahren einführen 
  • Jegliche Vorhaben auf Bundes- und EU-Ebene stoppen, die zusätzliche Belastungen für die Betriebe mit sich bringen
  • Bürokratieabbau mit TOP-Priorität behandeln
Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
190 pixel image width
Hinweisgeberschutzgesetz –

Anrufung des Vermittlungsausschusses
 
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 5. April 2023 die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Zuvor hatte der Bundestag die für den 30. März 2023 angesetzte Entscheidung zu zwei – im Ergebnis inhaltsgleichen – neuen Gesetzentwürfen zum Hinweisgeberschutzgesetz verschoben.
  • Der erste Gesetzentwurf wäre für die private Wirtschaft relevant gewesen und wurde von der Bundesregierung als im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig eingestuft. Mit dem Gesetzesentwurf sollten allein die Verbesserungen beim Schutz von Hinweisgebern auf Bundesebene geregelt werden. Im Wesentlichen ist der Entwurf inhaltsgleich mit dem vom Bundestag am 16. Dezember 2022 verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz, dem der Bundesrat am 10. Februar 2023 seine Zustimmung aufgrund berechtigter Kritik nicht erteilt hatte. Abweichend von dem vom Bundesrat abgelehnten Entwurf sollte das Hinweisgeberschutzgesetz bereits einen Monat statt – wie ursprünglich vorgesehen – drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Bezüglich der Anwendbarkeit der Bußgeldvorschrift für die Nichteinrichtung bzw. den Nichtbetrieb einer internen Meldestelle soll eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach der Verkündung gelten.
  • Der zweite Gesetzentwurf im Bundesrat wäre zustimmungspflichtig. Er befasst sich u. a. mit den Beamten der Länder und weiteren Landesinstitutionen und Landeseinrichtungen. Mit diesem Gesetz sollte insbesondere der persönliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes wieder geändert und dieser Personenkreis einbezogen werden. Die Aufspaltung des Gesetzesvorhabens in zwei Teile und die damit beabsichtige fragwürdige Umgehung des Vermittlungsausschusses war zu Recht auf erhebliche Kritik in der Wirtschaft und den Ländern gestoßen.
Da Deutschland die Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie umsetzen muss, ist allerdings weiterhin mit der Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung zu rechnen, die vor allem Unternehmen mit in der Regel mehr als 50 Beschäftigten treffen und diese zur Einrichtung und zum Betrieb einer sog. internen Meldestelle samt einem internen Meldekanal verpflichten. Das Vermittlungsverfahren bezieht sich auf das bereits verabschiedete Gesetz, das im Bundesrat keine Zustimmung erhalten hatte. Die Beratungen über die beiden noch nicht verabschiedeten Gesetzentwürfe sind damit zunächst ausgesetzt. Das Vermittlungsverfahren kann einen Weg zu deutlichen Verbesserungen weisen, die zu einem ausgewogenen und rechtssicheren Umgang mit Hinweisgebern beitragen. Derzeit ist nicht voraussehbar, ob und wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird und das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten wird. Wir werden Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens unterrichten.
190 pixel image width
Arbeitszeitgesetz –

Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
 
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 13. September 2022 entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Der Arbeitgeber sei bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Dabei bezog sich das BAG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, welches die Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) sowie der Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) betrifft. Die bisherige Regelung in § 16 Abs. 2 ArbZG, nach der lediglich der Umfang der werktäglichen Arbeitszeit, die über acht Stunden hinausgeht, sowie die gesamte Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen aufzuzeichnen ist, genüge den Vorgaben des BAG und des EuGH nicht.
Nach Ansicht des BAG ist das Urteil des EuGH aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes bereits heute von den Arbeitgebern in Deutschland zu beachten. Damit hat das BAG die Frage des „Ob“ der Arbeitszeitaufzeichnung entschieden. Bezüglich des „Wie“ der Aufzeichnung bestehen jedoch weiterhin Unsicherheiten; es sei Aufgabe des Gesetzgebers, diese Unsicherheiten zu klären. Der EuGH habe in seinem Urteil nicht nur die für erwachsene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltende Arbeitszeitrichtlinie ausgelegt, sondern seine Entscheidung auch auf die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie sowie auf Artikel 31 Absatz 2 der Grundrechte-Charta der Europäischen Union gestützt, die sowohl für Erwachsene als auch für die Beschäftigung Jugendlicher gelten. Die Aufzeichnung der Arbeitszeit sei somit auch im Jugendarbeitsschutzgesetz zu regeln.
Wesentlicher Inhalt des Referentenentwurfs
Im neuen Arbeitszeitgesetz sowie Jugendarbeitsschutzgesetz werden die Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung umgesetzt. Der Arbeitgeber wird danach verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der beschäftigten Jugendlichen jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Je nach Größe des Unternehmens sollten unterschiedlich lange Übergangsfristen gelten:
  • Übergangsweise für die Dauer eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes soll die Arbeitszeit auch in nichtelektronischer Form aufgezeichnet werden dürfen.
  • Für Arbeitgeber mit weniger als 250 Arbeitnehmern soll diese Ausnahme bis zu zwei Jahre,
  • für Arbeitgeber mit weniger als 50 Arbeitnehmern bis zu fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten.
  • In Kleinunternehmen mit bis zu zehn Arbeitnehmern soll die Arbeitszeit unbefristet in nichtelektronischer Form aufgezeichnet werden können. Gleiches soll für Hausangestellte in Privathaushalten gelten.
Klarstellend wird auch geregelt, dass die Aufzeichnung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Jugendlichen selbst oder durch einen Dritten (zum Beispiel einen Vorgesetzten oder eine Meisterin) erfolgen kann. Aber auch in diesem Fall soll der Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Aufzeichnung verantwortlich bleiben. Gerade bei der Arbeitszeitaufzeichnung biete sich die Vorgabe einer elektronischen Erfassung an. Das Formerfordernis könne mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden. Durch die elektronische Aufzeichnung werde dem Arbeitgeber die Kontrolle der aufgezeichneten Arbeitszeit (beispielsweise durch bessere Lesbarkeit und IT-gestützte Auswertung der Unterlagen) erleichtert.
Geregelt werden auch Informationspflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Arbeitszeitaufzeichnungen. Er hat die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die beschäftigten Jugendlichen oder ihre Personensorgeberechtigten jeweils auf Verlangen über die aufgezeichnete Arbeitszeit zu informieren. Außerdem hat er auf Verlangen eine Kopie der Aufzeichnungen der Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen.
Vertrauensarbeitszeit
Nach Auffassung des BMAS wird die Möglichkeit von Vertrauensarbeitszeit durch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt. Mit Vertrauensarbeitszeit wird im Allgemeinen ein flexibles Arbeitszeitmodell bezeichnet, bei dem der Arbeitgeber auf die Festlegung der Lage (also Beginn und Ende) der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet. Der Arbeitgeber „vertraut“ dabei darauf, dass die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer ihrer beziehungsweise seiner vertraglichen Arbeitsverpflichtung nachkommt. Die Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitschutzes (insbesondere zur täglichen Höchstarbeitszeit und zu Ruhezeiten) dienen dagegen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sind auch bei Vertrauensarbeitszeit heute schon einzuhalten. Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung dieser Vorgaben sei daher auch weiterhin möglich. Der Arbeitgeber habe aber auch bei Vertrauensarbeitszeit sicherzustellen, dass ihm Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu Dauer und Lage der Arbeits- und Ruhezeiten bekannt werden.
Fazit
Eine der wichtigsten Herausforderungen der neuen Arbeitswelt ist die flexible Gestaltung von Arbeitszeit. Dort, wo es betrieblich möglich ist, wird schon heute mit Instrumenten wie Arbeitszeitkonten die Arbeitszeit flexibel aufgeteilt. Ein richtig reformiertes Arbeitszeitgesetz könnte diese Ausgestaltung sinnvoll unterstützen. Dazu könnten flexible Wochen- statt Tageshöchstarbeitszeiten und mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei den Ruhezeiten gehören. Besonders die Abstimmung von Vertrauensarbeitszeit ist ein geeignetes und praxiserprobtes Instrument moderner Arbeitsbeziehungen. Sie ist ein notwendiger Beitrag, um mobiles Arbeiten oder Außendiensttätigkeiten zu ermöglichen. Die jetzt im Referentenentwurf aufgenommene Regelung zur Vertrauensarbeitszeit wird aber dem Bedarf an Flexibilität nicht gerecht, denn auch bei einer Vereinbarung zum Verzicht der Aufzeichnung der Arbeitszeit bleibt der Arbeitgeber verantwortlich und muss ein System schaffen, welches Überstunden erkennt und anmahnt. Damit wird aber eine flexible Ausgestaltung der Arbeitszeit gerade unmöglich gemacht. Im neuen Arbeitszeitgesetz sollten alle Spielräume genutzt werden, die der EuGH und das BAG ausdrücklich für die Umsetzung eines modernen Systems zur Arbeitszeiterfassung eingeräumt haben.
Viele Beteiligte aus der Wirtschaft - auch das deutsche Bäckerhandwerk - werden sich im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens für eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs einsetzen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
190 pixel image width
iba BackStage young talent days 2023

Jetzt Azubis empfehlen!
 
Der Zentralverband und die Werbegemeinschaft des Deutschen Bäckerhandwerks bieten talentierten Auszubildenden im Rahmen der BackStage young talent days zur iba 2023 wieder die Chance, ein spannendes Wochenende in München zu erleben.
Auf talentierte Azubis aus dem Bäckerhandwerk warten ein aufregendes Programm, zahlreiche Aktionen rund um die Messe und jede Menge Spaß mit Back-Talenten aus ganz Deutschland. Die BackStage young talents vertreten die frischgebackene Nachwuchsgeneration des Bäckerhandwerks auf der iba 2023 und zeigen, was in ihnen steckt. 16 ausgewählte Azubis erleben drei unvergessliche Tage in München (21.-23. Oktober 2023), an denen sie ihren Horizont erweitern und gemeinsam das Bäckerhandwerk neu erleben. Sie bekommen die Gelegenheit, ihr handwerkliches Können und ihre Kreativität in einer Challenge in der iba Academy unter Beweis zu stellen, bei einem der größten Branchentreffen dabei zu sein, die neuesten Backtrends als Erste zu sehen und den Profis über die Schulter zu schauen.
Weitere Informationen zu den iba BackStage young talent days 2023 haben wir ebenfalls nachfolgend bereitgestellt.
Zur Bewerbung
Info-Flyer
190 pixel image width
Unsere Rheinisch-Westfälischen Brot-Hoheiten

Brotkönigin und Brotkönig 
 
Zum ersten Mal in der Geschichte ernennen der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks und der Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe eine Brotkönigin und einen Brotkönig. Das ist neu, denn bisher wurden alle drei Jahre eine Brotkönigin und zwei Brotprinzessinnen gewählt. Im dritten Jahrzehnt des 22. Jahrhunderts war das für unsere beiden Verbände jedoch nicht mehr angesagt und so wurde diese hoheitliche Stelle "gendergerecht" ausgeschrieben. Was dabei heraus kam ist neu und einmalig: eine Brotkönigin und ein Brotkönig.
Als erster Brotkönig wurde nun Bäckermeister und Brot-Sommelier Patrick Zimmer (33) von der Bäckerei Zimmer aus Kall-Sistig in der Eifel ernannt. Die Aufgabe der Brotkönigin übernimmt Caroline Puppe (28) von der Bäckerei Puppe aus Neuss. Sie hat das Amt der Brotkönigin bereits in den letzten vier Jahren ausgeübt und ist in dem Job eine alte „Häsin“. Beide werden im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag des Deutschen Brotes am 4. Mai 2023 in Koblenz gekürt.
Für den Brotkönig Patrick Zimmer geht es anschließend gleich weiter nach Berlin, wo er das Bäckerhandwerk bei den nationalen Feierlichkeiten zum Tag des Deutschen Brotes repräsentieren wird. Wir wünschen den beiden Brot-Hoheiten ein gutes Gelingen!
190 pixel image width
Unsere jungen Unternehmer:innen besuchen Hamburg

Einblicke und Erfahrungen für die Entwicklung des eigenen Betriebs
 
Bereits im Januar 2023 trafen sich in Hamburg 18 junge Unternehmende im Bäckerhandwerk, allesamt Nachfolgende einer neuen Bäckergeneration aus den Verbänden Westfalen-Lippe und Rheinland, zu ihrem zweiten Arbeitstreffen. Ein erstes Treffen 2022 in Hattingen hatte zum gegenseitigen Kennenlernen der anderen Teilnehmenden gedient. Im Mittelpunkt standen verschiedene Themen und Besichtigungen:
  • Logistik und Verkauf auf dem Fischmarkt
  • Trends im Food Lab der Stadt Hamburg
  • Selbstreflexion und Persönlichkeitsentwicklung
  • Netzwerken und Geselligkeit
Das Treffen der jungen Unternehmer:innen im Bäckerhandwerk war ein dreitägiger Marathon für die Teilnehmer:innen und die Verbandsberater:innen aus den beiden Verbänden, welcher ganz sicher bei allen Beteiligten nachhallte. Durch die Einblicke und Erfahrungen, die sie während des Treffens gesammelt haben, kam der gewünschte Wissenstransfer zustande, um den eigenen Betrieb und sich selbst zu entwickeln. Das Treffen der jungen Unternehmer:innen war ein voller Erfolg und eine tolle Erfahrung für alle Beteiligten. Begleitet wird diese "starke Truppe" von den betriebswirtschaftlichen Beratern unserer Verbände: Samuel Fischer und Stefan Agethen
Seminare und Beratungen
290 pixel image width
290 pixel image width
Alle Seminare können bequem online gebucht werden - folgend Sie einfach dem Link!
zur Online-Buchung
600 pixels wide image
Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe
Bergstraße 79/81
44791 Bochum
Deutschland

0234 516591-0
infomail@biv-wl.de
 
Wenn Sie diese E-Mail (an: najda@biv-wl.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.